Gertrud Heinzelmann
Gleichberechtigung bis in den Himmel, 2001.
Neujahrsblatt der Gesellschaft zu Fraumünster, Zürich 2015
Gertrud Heinzelmanns Wohnstube hatte eine auffällige Anordnung: Sie war zwei geteilt.
Da gab es eine weltliche Stubenhälfte, wo der Esstisch stand, das Klavier aus der
Jugendzeit und ein Kleiderschrank mit Hutfach. In diesem Hutfach bewahrte Gertrud
Heinzelmann jene Papiere auf, die das Erreichte dokumentierten: Das Universitätszeugnis, das Anwaltspatent, Arbeitszeugnisse und ein Brief von Bundesrat Hans Hürlimann. «Wir wissen, sehr geehrte Frau Dr. Heinzelmann», schrieb der Bundesrat, «dass Sie sich zeitlebens für die Gleichberechtigung und – in zahllosen Einzelfällen – für die Besserstellung der Frauen eingesetzt haben, dass Sie geholfen haben, wo Hilfe nötig war, dass Sie sich stets mit ihrer ganzen Kraft gegen jede Art von Ungerechtigkeit und Anmaßung gewendet haben.»1 Für ihre Leistung als Frauenrechtlerin werde sie, so der Bundesrat, nun mit einem Preis geehrt, zur Erinnerung an die Einführung des eidgenössischen Frauenstimmrechts 1971.
Dies bewahrte sie in der weltlichen Stubenhälfte auf.
Die andere Stubenhälfte dagegen war dem Jenseits zugewandt. Hier befanden sich zwei Kommoden, die eigentliche Altäre waren und Gertrud Heinzelmann zur Seite standen, wenn sie auf ihrem Sofa saß. Auf dem einen Altar thronte eine Maria aus Holz, im Arm das Kind und dahinter gruppierten sich Apostel. Auf dem anderen Altar – es war die kleinere und schlichtere Kommode – hockten vergnügt vier Buddhas.
Diese beiden Stubenhälften spiegelten die beiden ausgeprägten Wesenszüge von Gertrud Heinzelmann, ihr logisch-analytischer Verstand und ihre Religiosität, ihre Tatkraft und ihre Geistigkeit, ihr politisches Denken und ihre Spiritualität.
Starke Frauenvorbilder in der Familie
Gertrud Heinzelmann wurde 1914 in eine freisinnig-liberale Familie mit aristokratischem Einschlag hineingeboren und wuchs die ersten Lebensjahre in Wohlen im katholischen Freiamt auf. Der Umzug nach Wallisellen wurde für die Zehnjährige zur biografischen Zäsur. Im Stammland des Reformators Zwingli erlebte sie, dass hier Katholiken als dumm, faul und hinterwäldlerisch galten. Doch die Nähe zur Stadt Zürich eröffnete ihr neue Möglichkeiten. Sie besuchte die städtische Töchterschule und bestand 1934 die Matura. Als Geschenk wünschte sie sich von den Eltern vier Schweizer Franken. So viel kostete die Jahresmitgliedschaft beim Frauenstimmrechtsverein Zürich. Ihr anderer Wunsch behielt sie für sich. Sie hätte gerne katholische Theologie studiert mit Berufsziel Priesterin. Doch Frauen waren damals nicht zum katholischen Theologiestudium zugelassen. Sie wählte das Studium der Rechtswissenschaften, obwohl sie ohne politisches Stimm- und Wahlrecht keine Laufbahn am Gericht einschlagen konnte. Aber das Studium gab ihr ein Instrumentarium, um sich für die Besserstellung der Frauen einsetzen zu können. Ihr Bedürfnis nach religiöser Erfüllung versuchte sie ausserhalb der katholischen Kirche zu stillen, in ihrem Zimmer im Elternhaus probierte sie Yoga aus. In einem Antiquariat hatte sie ein Buch mit Übungen und Abbildungen gekauft.
Ihre spirituelle Veranlagung teilte niemand in der Verwandtschaft, hingegen lenkten vitale Frauen die Geschicke der Familie. Die Grossmutter väterlicherseits liess sich 1890 als eine der ersten Schweizerinnen scheiden, ihre beiden Söhne liess sie im Freiamt zurück und arbeitete sich in Brüssel zur Geschäftsführerin einer Konfiserie hoch. Die Grosstante hielt die Familie zusammen und unterrichtete als eine der ersten Lehrerinnen im Kanton Aargau. Die Mutter, familienintern «Frau Bundesrätin» genannt, erzog ihre beiden Töchter, Gertrud und die jüngere Elisabeth, allein. Der Vater, ein Kaufmann im Aussendienst, reiste im Winter durch den Nahen Osten und die Türkei, im Sommer besuchte er Dänemark, Schweden und Norwegen, zuerst für die Schweizer Strohindustrie, dann für Zwicky Nähseide und Nähgarn.
Vier Schweizer Franken und die Folgen
Die vier Franken, die sich Gertrud Heinzelmann von ihren Eltern zur Matura gewünscht hatte, bezahlte sie denn auch auf das Konto des Zürcher Frauenstimmrechtvereins ein. Nach Kriegsende und abgeschlossenem Studium meldete sie sich beim Vereinsvorstand. Sie wurde als Protokollführerin eingesetzt, doch das Protokollieren von Sitzungen war nicht nach ihrem Geschmack und bald schon fiel ihr die Rolle der Juristin zu, die scharfsinnig Gesetzeslücken auslotete und pfeffrige Eingaben schrieb. Mitte der 1950er-Jahre wurde sie zur Vizepräsidentin gewählt.
Vor der ersten Abstimmung zur schweizweiten Einführung des Frauenstimmrechts 1959 traten die Stimmrechtlerinnen landauf, landab im «Löwen» oder «Ochsen» auf und warben im Theatersaal jeder besseren Wirtschaft um die Gunst der Stimmbürger. Gertrud Heinzelmann stellte sich kantig-selbstbewusst vors Publikum, im Deux-Pièce aus währschaftem Stoff und in regenfesten Halbschuhen. Von Verführung, Nagellack und Schminke hielt sie nichts. Sie war das Fräulein mit akademischem Titel, ohne Mann, ohne Kinder, und provozierte mit dem Vorurteil des Blaustrumpfs. Genüsslich führte sie dem Publikum seine Einfalt vor. Den Männern, die gekommen waren, um sich zum Vorabendbier eine leibhaftige Frauenstimmrechtlerin anzuschauen, diesem Publikum bestätigte sie gleich, was es reflexartig vermutete. Sie sagte: «Jawohl, Sie haben Recht, ich bin eine Suffragette. Aber Sie, Sie wissen nicht, was dieses Wort heisst. Es kommt nämlich nicht von Suff und Saufen, sondern es stammt aus dem Lateinischen von Suffragium und bedeutet politisches Stimmrecht. »
Der negative Ausgang der eidgenössischen Abstimmung von 1959 – drei Viertel aller stimmberechtigten Männer waren gegen die Gleichberechtigung – empfand Gertrud Heinzelmann als persönliche Verletzung. Sie blieb als Bürgerliche dennoch staatstreu und bejahte im Kampf um gleiche Rechte nur legale Mittel, eine Haltung, die auch der Frauenstimmrechtsverein teilte. Gertrud Heinzelmanns politisch erfolgreichste Zeit kam, als sie Präsidentin des Frauenstimmrechtsverein Zürich wurde.
Im Sommer 1962 ertappte sie den Bundesrat, wie er international mitmachen wollte, ohne sich einfügen zu müssen. Er beabsichtigte, dem Europarat beizutreten und die Europäische Menschenrechtskonvention zu unterschreiben, ohne im eigenen Land zuerst die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts beseitigen und das Frauenstimmrecht einführen zu wollen. Gertrud Heinzelmann alarmierte die Frauenstimmrechtsvereine, mobilisierte die Presse. In Bern hielt man sich bedeckt, und das zog sich so dahin, bis sechs Jahre später junge Feministinnen auf den Strassen zum Sturz des Patriarchats aufriefen. Am 1. März 1969 kam es zum Marsch nach Bern. Die bürgerlichen und gemeinnützigen Frauenvereine blieben der Demonstration auf dem Bundesplatz fern, aus Angst, die jungen radikalen Feministinnen würden randalieren. Die Teilnahme am Marsch stellte die Frauenstimmrechtsvereine vor eine Zerreissprobe. Es war der Verdienst von Gertrud Heinzelmann und der Baslerin Annelise Villard-Traber, dass die Frauenstimmrechtlerinnen gesamtschweizerisch am Marsch festhielten. Die internationale Presse beobachtete die Demonstration auf dem Bundesplatz, eine junge Frau im roten Mantel hielt die Rede und überreichte im Bundeshaus die Resolution der Stimmrechtlerinnen, während die Menschenmenge auf dem Platz mit Trillerpfeifen den Bundesrat auspfiff.
Zwei Jahre später erhielten die Schweizerinnen endlich das Stimm- und Wahlrecht. Die Frau im roten Mantel hiess Emilie Lieberherr und wurde 1970 erste Zürcher Stadträtin.
Dies einige Ereignisse, die in Gertrud Heinzelmanns Wohnstube auf der weltlichen Seite im Hutfach des Kleiderschrankes aufbewahrt werden müssen.
Nun zur anderen Stubenhälfte, zur spirituellen Seite.
Priesterinnen und ein modernes Frauenbild
Gertrud Heinzelmann hatte die Lebensmitte überschritten, als sie in der «Neuen Zürcher Zeitung» lass, dass zum Zweiten Vatikanischen Konzil die Wünsche und Anregungen von Laien und Klerikern willkommen seien. Aus der ganzen Welt reisten 1962 Bischöfe und Theologen nach Rom zum Gipfeltreffen der kirchlichen Macht, um den Kurs der katholischen Kirche für die nächsten hundert oder mehr Jahre mitzubestimmen. Da forderte Gertrud Heinzelmann vom Konzil ein modernes theologisches Frauenbild und die Zulassung von Priesterinnen. Das war kühn und bahnbrechend – eine Pioniertat von Weltrang.
Das Konzil hätte die unbequeme Katholikin leicht übergehen können, und die Weltöffentlichkeit hätte von ihrer Eingabe nichts erfahren, wären nicht die reformierten Zürcher Stimmrechtlerinnen bereit gewesen, die Forderungen in ihrem Vereinsblatt «Die Staatsbürgerin» abzudrucken2. Das waren hot news für Presseagenturen, Schlagzeilen gingen um die Welt, Erstaunen und Aufregung überall.
Die Schweizer Presse wehrte ab:
Der «Wohler Anzeiger»: «Das ist ein pures Hirngespinst.»
Das «Aargauer Volksblatt»: «Heinzelmännchen findet es ungerecht, selber kein Mann zu sein. Die ganze Schöpfung war ein Pfusch.»
Das «Vaterland»: «Arme Frau Doktor, die derart jeden Massstab für die richtige Beurteilung der Situation der Frau innerhalb der Kirche verloren hat.»
Der «Tages-Anzeiger»: «Ihre wohlgemeinte Eingabe ist – glücklicherweise – überflüssig.»3
Die traditionelle Frauenpresse wie das «Schweizer Frauenblatt» oder die katholische Zeitschrift «Die Schweizerin» urteilten im Ton weniger ehrverletzend. Die Kritikerinnen gaben Gertrud Heinzelmann sogar ein wenig Recht, doch vor der Machtfrage, der Forderung nach Priesterinnen, schreckten alle zurück.
Die Schweiz sprang nie zimperlich um mit ihren raren Vordenkerinnen von internationalem Format. Gertrud Heinzelmann, der Vorkämpferin für katholische Priesterinnen, erging es nicht besser als der anderen Vordenkerin Iris von Roten, die drei Jahre zuvor das Emanzipationswerk «Frauen im Laufgitter» veröffentlicht hatte. Trotz Häme und Ablehnung gab Gertrud Heinzelmann nie auf. Streitbar und hartnäckig, wie sie war, veröffentlichte sie im Selbstverlag kirchenkritische Publikationen und erreichte, dass die amerikanischen Bischöfe am Konzil in der dritten Session gemässigte Vorstösse wagten.
Maria und die vier Buddhas
Gertrud Heinzelmann hätte Mitte der 1960er-Jahren in die USA auswandern sollen, als die Frauenbewegung erstarkte und im Gegensatz zu Europa auch kirchlich Einfluss gewann. Sie hätte dort mehr Boden zur Entfaltung gefunden. Aber sie blieb dem kargen schweizerischen Acker treu, verwurzelt im Freiamt, eingebunden in den Kampf ums Stimmrecht. Beruflich wirkte sie als erste Ombudsfrau der Schweiz. Sie leitete das «Büro gegen Amts- und Verbandswillkür» des Migros-Genossenschafts-Bundes und gab kostenlose Rechtsberatung. In ihrer Sprechstunde sassen häufig Frauen. Ihre öffentliche Aufgabe war nicht zu trennen von ihrem persönlichen Anliegen. Zur selben Zeit, als sie ihre Forderungen ans Konzil verfasste, beschäftigte sie sich mit der Frage einer weiblichen Gottheit und suchte in den Weltreligionen nach autonomen Frauenfiguren. Das avantgardistische Manuskript beendete sie nie. Sie opferte gleichsam ihr intellektuelles Potenzial dem Kampf gegen den helvetischen Sonderfall. Dieser Kampf war längst zu einem Teil ihrer Identität geworden.
Bevor sie in den Ruhestand ging, kaufte sie in Benglen eine Eigentumswohnung. Hier, im weltlichen Teil der Stube bewahrte sie im Hutfach des Kleiderschranks beim Brief des Bundesrates Hans Hürlimann auch eine Kopie ihrer Antwort auf. Sie hatte zurückgeschrieben:
«In den langsam älter werdenden Tagen ist es mir eine grosse Genugtuung zu wissen, im Leben ‘das Richtige’ getan zu haben. – Vielleicht kritzelte ich sogar ein wenig Schweizer Geschichte. Als die Frauen zum ersten Mal stimmen konnten, stand ich lange an der Ecke des Rosengarten-Schulhauses in Zürich-Wipkingen, wo ich damals meine Stimme abzugeben hatte, und schaute zu, wie sie kamen und gingen. Ich weinte vor Freude, im Bewusstsein, in meinem Erleben zu den Glücklichen zu gehören. Viele, die vor mir mit gleichem Einsatz gekämpft haben, erlebten nicht das glückliche Ende eines endlos scheinenden Weges. Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundesrat, meinen herzlichen Dank für die mich beglückende Ehrung und für Ihre Wünsche bezüglich meiner weiteren Arbeit.»4
In den Jahrzehnten nach dem Konzil wehrte die Kirchenleitung mit zunehmend härteren Massnahmen den Anspruch auf Gleichberechtigung ab. Papst Johannes Paul II. erklärte 1995 zur unfehlbaren endgültigen Lehre, dass es unmöglich sei, Frauen zu Priesterinnen zu weihen. Gertrud Heinzelmann wurde deswegen nicht bitter, aber mit fortschreitendem Alter auch nicht weicher. Es blieb die tiefe Verletzung, dass die katholische Kirche ihr als Frau den Zugang zum Heiligen verweigert hatte.
In der letzten Zeit vor ihrem Tod am 6. September 1999 sass sie meist auf dem Sofa in der Wohnstube. Die vier Buddhas blinzelten von ihrer Kommode frech zur anderen Kommode hinüber, wo die Maria mit ihrem Kind stand. Dazwischen sass Gertrud Heinzelmann, links die Buddhas, rechts die Maria, und meditierte.5
Barbara Kopp
1 Hans Hürlimann an Gertrud Heinzelmann, 01.04.1981.
Der Nachlass von Gertrud Heinzelmann befindet sich im Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung, Gosteli-Stiftung, in Worblaufen. Die Akten des Frauenstimmrechtsvereins Zürich sind im Schweizerischen Sozialarchiv in Zürich.
2 Die Staatsbürgerin, Mitteilungsblatt des Frauenstimmrechtsvereins Zürich, Juli/ August 1962.
3 Wohler Anzeiger, 18.09.1962; Aargauer Volksblatt, 15.09.1962; Das Vaterland, 08.09.1962; Tages-Anzeiger, 06.10.1962.
4 Gertrud Heinzelmann an Bundesrat Hans Hürlimann, 08.04.1981.
5 Dieser Text ist eine Überarbeitung der Rede „Gleichberechtigung bis in den Himmel“, gehalten vor der Gesellschaft zu Fraumünster am Sechseläuten 2001. Recherche und Inhalt beruhen auf dem Buch: Barbara Kopp (2003): Die Unbeirrbare. Wie Gertrud Heinzelmann den Papst und die Schweiz das Fürchten lehrte, Zürich, 320 Seiten, gebunden und eBook. Weitere Information: www.koppschreibt.ch
Die Gesellschaft zu Fraumünster brachte in Zürich am Münzplatz 3 zu Ehren von Gertrud Heinzelmann 2001 eine Erinnerungstafel an.